| Ab sofort
24 Monate Gewährleistung
Die CTT AG bietet ab sofort für alle Produkte eine 24-monatige Gewährleistung.
Zusätzlich gelten
selbstverständlich weiterhin die bekannten Hersteller-Garantien.
Zum einfacheren Verständnis
hier ein kleiner Überblick zu den beiden Begriffen "Gewährleistung"
und "Garantie":
Gewährleistung:
Am 01.01.2002 tritt die neue EU-Richtlinie 1999/44 in Kraft, mit der unter
anderem die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 6 Monaten auf 24
Monate verlängert wird.
Gewährleistung ist also gesetzlich vorgeschrieben und enthält
u.a. das Recht auf Nachbesserung. Der Käufer hat somit das Recht,
bei Neukäufen ab 2002 zwei Jahre lang, Ansprüche geltend zu
machen, falls sich die Ware von Anfang an als mangelhaft herausstellt.
Entscheidend ist hier, dass der Mangel bei Übergabe der Ware bereits
vorhanden war.
Garantie:
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers oder Herstellers
zusätzlich zur Gewährleistung; der Inhalt der Garantieleistung
ist also nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die jeweiligen Hersteller-Garantien
finden Sie in unserer Preisliste und auf unserer Homepage bei den jeweiligen
technischen Daten. Die Garantie beinhaltet die Beseitigung von Sachmängeln
durch Reparatur oder Austausch.
Im Volksmund wird
jede Fehlerhaftung für eine gekaufte Sache als Garantie bezeichnet.
Dies ist nicht korrekt. Die Gesetzesänderung betrifft lediglich die
Regelung zur Gewährleistung. |